Hoffmann galt nach der antisemitischen NS-Gesetzgebung als „jüdischer Mischling“. November 1935 wurde er auf eigenen Antrag beurlaubt. Zustand: Papier gebräunt, Ecken bestoßen; der Kartentext (in Bezug auf die Adressseite "auf dem Kopf" stehend) am Ende mit Tintenwischern.